von Lisa Keilhofer

Antibiotika-Belastung von tierischen Lebensmitteln nach wie vor hoch

Gefahr erkannt, Gefahr gebannt?
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt? (Picture: © Bits and Splits - stock.adobe.com)

Im November 2018 berichtete das IQ Magazin des Bayerischen Rundfunks über die Verwendung von Antibiotika in tierischer Nahrung. Vor allem der Einsatz von Reserve-Antibiotika wurde hier sehr kritisch herausgestellt, da diese in der Humanmedizin möglichst gar nicht zum Einsatz kommen, damit sich keine Resistenzen bilden, man also immer eine „Reserve“ hat, die man in wirklich lebensbedrohlichen Fällen einsetzen kann. Der Einsatz in der Lebensmittelherstellung von tierischen Produkten, vor allem bei Geflügel, läuft also diesem Plan zuwider und könnte sogar dazu führen, dass diese eisernen Reserven im Notfall nicht mehr einsatzbereit sind (den ausführlichen Artikel gibt es hier zu lesen: Streng limitierte Reserve-Antibiotika werden in tierischen Produkten verwendet).

Gefahr erkannt, Gefahr gebannt?

Unser letzter Bericht endete mit der Information, dass die EU nun die Problematik auf dem Schirm hat und an einem entsprechenden Gesetz arbeitet. Das war, wie gesagt, im November 2018, also vor über einem Jahr. Leider neigt man ja dazu, die Dinge auf sich beruhen zu lassen, nach dem Motto: „Gut, dass wir das jetzt wissen, da werden „die“ sich schon eine Lösung einfallen lassen“. Ein Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 12. Februar 2020 greift das Thema nochmal auf.

Was ist seitdem passiert?

Zunächst fällt uns auf, dass von einem Gesetzesentwurf die Rede ist, der der Bundesregierung vorliegt. Was in diesem einem Jahr also passiert ist, ist lediglich der Entwurf einer Novelle, die nun zur Diskussion vorliegt. Die Verbraucherschutzorganisation Germanwatch reagiert mit Kritik auf den Vorschlag, ebenso Politiker der Grünen. Zitiert wird Friedrich Ostendorff (Grüne), der den Entwurf schlicht als „nicht geeignet“ bezeichnet, um „der Ausweitung von Antibiotika-Resistenzen wirksam entgegenzuwirken".

Auch das Agrarministerium bestätigt, dass es sich beim vorliegenden Entwurf schlicht um eine Maßnahme handle, den Erfassungsaufwand der Tierhalter zu senken. Erst „in einem zweiten Schritt“ seien Maßnahmen zur Senkung des Antibiotika-Einsatzes vorgesehen. Die Sprecherin verweist auf das bereits 2018 angekündigte EU-Gesetz, mit dem etwa 2022 zu rechnen sei und auf das man von deutscher Seite her wartet.

Wie reagieren wir als Verbraucher?

Aus dieser ernüchternden Nachricht ziehen wir zwei Schlüsse: Erstens, obwohl das Problem des Einsatzes von Reserve-Antibiotika schon seit über einem Jahr bekannt ist, ist das bisherige Ergebnis lediglich ein Entwurf zu einer Regelung, die eine Vorstufe davon ist, den Einsatz schlussendlich zu regulieren. Ob und wann das Gesetz in einem wirksamen Umfang verabschiedet ist, ist derzeit noch gar nicht absehbar. Wir dürfen also als Verbraucher keinesfalls darauf vertrauen, dass Missstände, nur weil sie bekannt sind, zügig und effizient angegangen werden. Man sollte sich als Verbraucher über diese Trägheit im Klaren sein und nicht erwarten, dass ab sofort alles vorbildlich gehandhabt wird, nur weil das Problem erkannt wurde.

Viel wichtiger ist aber die zweite Schlussfolgerung, die wir im Grunde schon in unserem ersten Artikel vorgeschlagen hatten. Da man nicht auf gesetzliche Regulierungen vertrauen kann, müssen wir Verbraucher zu einer viel einfacheren und effektiveren Maßnahme greifen: durch unser Konsumverhalten Druck ausüben. Wenn Billigware vom Discounter nicht mehr nachgefragt wird, wird sich innerhalb kürzester Zeit das Angebot entsprechend umstellen. Deswegen möchten wir unseren Appell wiederholen: lieber seltener Fleisch essen und dafür auf qualitativ hochwertige Ware direkt vom Erzeuger umsteigen. Damit tun wir unserer Gesundheit einen Gefallen, wertschätzen die Arbeit von engagierten Erzeugern und üben größeren Druck auf die Produzenten aus, als es ein umständliches Gesetz vermag.

Lisa Keilhofer
Lisa Keilhofer
Autorin

Lisa Keilhofer studierte an der Universität Regensburg. Sie arbeitet im Bereich Internationalisierung und als freiberufliche Lektorin.

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